Was ist „Neu“ beim Mindestlohn?

Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission in Berlin steigt der Mindestlohn ab dem 01.01.2017 um 34 Cent auf 8,84€. Grundlage für die Anpassung bildet der Tarifindex des statistischen Bundesamtes bei der Ermittlung des aktuellen Lohnniveaus. Nach 18 Monaten Mindestlohn kann dabei bestätigt werden, dass die Einführung des Mindestlohns keine messbaren Auswirkungen auf die Beschäftigungsquote in Deutschland hatte. Nach dem Mindestlohngesetz wird die Höhe des Mindestlohns alle zwei Jahre neu verhandelt – es ist also anzunehmen, dass bereits ab 2019 die nächste Erhöhung in Kraft treten wird.

Wen betrifft der Mindestlohn?

Der Mindestlohn betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmer in Deutschland, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Dabei ist es nicht relevant, ob auf Stundenbasis oder pauschal im Rahmen einer Festanstellung abgerechnet wird.

Wichtig: Ab 2017 gilt der Mindestlohn für alle Branchen. Alte Tarifverträge, die noch über 2015 hinaus aktuell waren, sind bis 2017 allesamt ausgelaufen.

Trotzdem gibt es bei der Anwendung des Mindestlohns auch Ausnahmen:
•    Arbeitslose, die länger als 12 Monate arbeitslos sind und einen Eingliederungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, dürfen im     Zeitraum von einem halben Jahr unter dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.
•    Kinder und Jugendliche, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
•    Praktikanten, die weniger als sechs Wochen eingesetzt werden oder ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Schulausbildung oder eines Studiums absolvieren.

Was bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns für Arbeitgeber?

Nach wie vor gilt die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten für den Zoll. Dabei ist besonders zu beachten, dass die dokumentierten Zeiten sofort und unmittelbar im Betrieb verfügbar sein müssen. Zudem müssen die Zeiten immer innerhalb von 7 Tagen lückenlos gepflegt und für die letzten zwei Jahre nachweisbar sein, sodass sie jederzeit an den Zoll übergeben werden können. Von der Dokumentationspflicht ausgenommen sind Arbeitnehmer, die mehr als 2958€ monatliches Gehalt beziehen.

Für Unternehmer bedeutet dies grundsätzlich erstmal Aufwand über immer wiederkehrende Dokumentationsprozesse.
Die Erfassung der Zeiten auf Papier oder die Übertragung in Excel ist dabei nur der Anfang. Anschließend muss noch kontrolliert, gerechnet, abgeheftet und sicher gelagert werden. Neben dieser Herausforderung entstehen immer weitere Regularien und Vorschriften, die die Unternehmer von ihren Kernaufgaben abhalten und den administrativen Aufwand immer weiter nach oben schrauben. Trotz bestehender Herausforderungen bringt der Mindestlohn aber auch eine positive gesellschaftliche Entwicklung mit sich, die sich zum Teil auch in der Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation äußert.

Die Herausforderung besteht darin die negativen Aspekte zu eliminieren, um den Aufwand zu reduzieren. fragPaul schafft hierbei Abhilfe durch Automatisierung aller wiederkehrenden Aufgaben und fördert eine Win-Win Situation. Und dabei können Sie weiterhin von positiven Effekten des Mindestlohns profitieren – ohne Mehraufwand. Sie müssen sich keine Gedanken mehr darum machen, dass Änderungen im Mindestlohn oder andere Gesetzte in Ihrer Personalverwaltung nicht beachtet werden.

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