Achtung, Geldsegen! An Feiertagen zu arbeiten kann sich finanziell bei diesen steuerfreien Zuschlägen richtig lohnen.
Allgemein ist Arbeiten an Feiertagen untersagt. Von diesem Beschäftigungsverbot sind bestimmte Berufsgruppen ausgenommen, wie z.B. Angestellte in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten oder Freizeiteinrichtungen. Wir erklären Ihnen, wer Anspruch auf Feiertagszuschläge hat und in welcher Höhe dieser ausfällt.
Sind Feiertagszuschläge verpflichtend?
Nein, ein Anspruch auf Feiertagszuschläge besteht nicht. Arbeitnehmer haben jedoch einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Ob dem Arbeitnehmer ein Feiertagszuschlag zusteht, richtet sich nach der Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder der vertraglichen Regelung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Wie hoch fällt der Feiertagszuschlag aus?
An einem Feiertag zwischen 0 Uhr und 24 Uhr gibt es bis zu 125% Zuschlag auf den Grundlohn. Der Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, den ein Mitarbeiter für seine Arbeitszeit enthält. Wer seine Arbeit an einem Feiertag aufnimmt und am Folgetag in der Zeit von 0 Uhr und 4 Uhr arbeitet, erhält ebenfalls bis zu 125% Zuschlag auf seinen Grundlohn.
Höher fallen die Feiertagszuschläge am 1.Mai und an den Weihnachtsfeiertagen aus: Hier werden bis zu 150% Zuschläge auf den Grundlohn bezahlt. An Silvester werden bis zu 125% Zuschläge gewährt.
Sind Feiertagszuschläge steuerfrei?
Die Höhe des Feiertagszuschlags richtet sich nach dem Grundlohn pro Stunde. Wenn der Grundlohn des Arbeitnehmers 50€ brutto pro Stunde nicht übersteigt, so sind die Zuschläge steuerfrei. Fällt der Grundlohn höher aus, müssen auf die über den Höchstbetrag von 50€ brutto/Stunde hinausgehenden Zuschläge Steuern bezahlt werden.
Sind Feiertagszuschläge sozialversicherungsfrei?
Hier gilt, wenn der Grundlohn 25€ brutto/Stunde nicht übersteigt, sind die Feiertagszuschläge sozialversicherungsfrei. Ab einem Grundlohn von 25€ brutto/Stunde müssen auf die hinausgehenden Zuschläge Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Werden Feiertagszuschlag und Nachtzuschlag gleichzeitig bezahlt?
Fallen Feiertags- und Nachtarbeit zusammen, so wird sowohl ein Feiertagszuschlag als auch ein Nachtzuschlag gewährt. Für Nachtarbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr werden Zuschläge bis zu 25% gewährt. Der Nachtarbeitszuschlag bleibt steuerfrei, wenn der Grundlohn nicht überschritten wird. Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr werden Nachtzuschläge bis zu 40 % gewährt. Der Zuschlagssatz bleibt steuerfrei, wenn die Arbeit noch vor 0 Uhr aufgenommen wurde.