Allen Kritikern zum Trotz: Seit der Einführung des Mindestlohns ist nicht die Wirtschaft kollabiert, die Arbeitslosenquote auf Rekordhoch gestiegen oder gar der soziale Frieden gefährdet. Und seit diesem Jahr gilt sogar der Mindestlohn in allen Branchen. Ausnahmslos. Dennoch wirkt er mit Lücken. Viele Arbeitgeber umgehen den Mindestlohn, indem sie nach Schlupflöcher suchen und so die Löhne kürzen. Zuschläge entfallen oder werden gekürzt, oder es wird erwartet, dass bestimmte Arbeiten innerhalb einer bestimmten Zeit erledigt werden. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt unbezahlt. „Systematisch nicht erfasste Arbeitszeit könnte auch als organisierte Schwarzarbeit angesehen werden“, so Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender. Ob der Zoll wie angekündigt die Einhaltung des Mindestlohns stärker kontrollieren wird, bleibt abzuwarten. Es fehlt an Personal.
Aufmachen, Wirt sein, Zumachen – das ist nicht mehr
Die Gewerkschaft NGG drängt auf einen Nachschlag in puncto Mindestlohn, während die Linksfraktion einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn fordert. Wer soll das bezahlen? Wirt sein ist ohnehin schwer geworden. Nur wer gut bilanzieren kann und kostendeckend arbeitet, überlebt in diesem harten Business. Pacht, Energie- sowie Personalkosten und Lohnnebenkosten bilden die höchsten Kostenposten. Da kann die Erhöhung des Stundenlohns der Mitarbeiter um einen Euro empfindliche Ausmaße haben. Wie viel muss dann ein Gastronom einnehmen, um erstmal kostendeckend zu arbeiten? Selbst bei guter Kalkulation beträgt der Wareneinsatz 30%. Ist der Wirt noch dazu an eine Brauerei gebunden, ist er gleichzeitig an die Preise gebunden – auch wenn es das Bier woanders billiger gibt.
Wie hoch muss der Mindestlohn für die Mitarbeiter sein?
Machen wir uns nichts vor: Die Gehälter von Mitarbeitern in der Gastronomie sind nicht üppig, um ein sorgenfreies Dasein zu fristen. Schwierig wird das Auskommen in teuren Großstädten, wo allein die Mietpreise einen ordentlichen Teil des Gehalts verschlingen. Oftmals wird gegen die niedrigen Gehälter mit dem steuerfreien Trinkgeld argumentiert, dass die Mitarbeiter in der Gastronomie erhalten. Gut möglich. Aber schon mal mit Trinkgeld eine Altersvorsorge abgeschlossen? Eben. Spätestens wenn ein Mitarbeiter erkrankt oder arbeitslos wird, das Trinkgeld entfällt und gerade mal 70% bzw. 60% des Bruttoeinkommens erhält, klafft die finanzielle Lücke spürbar.
Was denken Sie über einen höheren Mindestlohn?
Da wäre ein höherer Mindestlohn angebracht, um in solchen Situationen eine menschenwürdige Existenz zu sichern. Vielleicht lohnt es sich dann für die Mitarbeiter über eine Altersvorsorge nachzudenken.