Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland das Gesetz zum Mindestlohn. Für viele Unternehmer ein großes und wichtiges Thema, aber auch zugleich eine weitere gesetzliche Auflage, die Zeit und Aufwand in Anspruch nimmt.

Der Schreck saß bei vielen Unternehmern tief, nachdem das Stichwort Mindestlohn gefallen ist. An dieser Stelle können wir Sie jedoch beruhigen – denn es ist ganz einfach: „Als Unternehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, allen Mitarbeitern einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro brutto zu zahlen.“

Dies jedoch, sollten Unternehmer sehr ernst nehmen. Der Staat droht mit hohen Bußgeldern von bis zu 500.000€, wenn bei einer entsprechenden Kontrolle das Gegenteil nachgewiesen werden kann.

Mitwirkungspflicht der Arbeitgeber

In Deutschland werden diese Kontrollen durch die Zollbehörde durchgeführt. Dabei sollen nach und nach alle betreffenden Betriebe überprüft werden. Sie als Unternehmer haben dabei verschiedene Duldungs- und Mitwirkungspflichten. So werden bei einer Überprüfung die Einhaltung des Mindestlohnes bzw. die Einhaltung spezieller Branchenlöhne sowie die Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung kontrolliert.

Damit Sie nachweisen können, den Mindestlohn bei allen betroffenen Mitarbeitern einzuhalten, unterliegen Sie seit dem 01.01.2015 im Rahmen der Mitwirkungspflicht einer Dokumentationspflicht. Dies bedeutet, dass für jeden betroffenen Arbeitnehmer der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden. Die grundsätzliche Form spielt dabei keine Rolle. Lediglich muss diese Dokumentation in deutscher Sprache bei einer Kontrolle zur Verfügung stehen. Ausgenommen von dieser Dokumentationspflicht sind enge Familienangehörige, wie zum Beispiel Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Für weitere Informationen steht Ihnen eine „Kurzübersicht für Arbeitgeber“ von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier zur Verfügung.

Zu viele Herausforderungen? fragPaul!

Viele Unternehmer stehen jetzt genau an dem Punkt, der das Thema Mindestlohn in ein schlechtes Bild rücken lässt. Dokumentation, Pflichten, Kontrollen, Auflagen – all dies sind eine zusätzliche Herausforderung im Alltag eines Unternehmers. Und genau hier helfen wir den Unternehmern durch den Einsatz unserer Personalverwaltung fragPaul. Die Mitarbeiter erfassen kontrolliert die Arbeitszeiten, die automatisch entsprechend der Mindestlohnvorschriften dokumentiert werden und bei einer Kontrolle durch die Zollbehörde nur noch vorgezeigt werden müssen – und all das ohne nur einmal an das Thema Mindestlohn oder Kontrollen gedacht zu haben.

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