Sie haben Fragen zum Mindestlohn und der Dokumentationspflicht? Wir liefern die Antworten!

Alle Antworten zum Mindestlohn

1. Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze, um Arbeitnehmer vor niedrigen Löhnen zu schützen und gleichzeitig das soziale Sicherungssystem zu stabilisieren. Besonders im Niedriglohnsektor schützt der Mindestlohn Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen.

2. Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn?

Das Mindestlohngesetz regelt die Höhe des Mindestlohns. Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 € die Stunde.

3. Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 18 Jahren.

4. Bekommen Saisonarbeiter den Mindestlohn?

Auch Saisonarbeiter haben Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.

5. Haben auch Schüler Anspruch auf den Mindestlohn?

Schüler bekommen den Mindestlohn, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind oder eine abgeschlossene Ausbildung haben.

6. Bekommen Praktikanten den gesetzlichen Mindestlohn?

Praktikanten erhalten ebenfalls den Mindestlohn. Eine Ausnahme bilden jedoch die sogenannten Pflichtpraktika, die schul-, ausbildungs- oder universitätsbegleitend absolviert werden. Ausnahme: Dauert ein Praktikum länger als drei Monate, gilt ab dem ersten Tag des vierten Monats der Mindestlohn.

7. Steht Asylbewerbern auch der Mindestlohn zu?

Asylbewerber erhalten auch den Mindestlohn, wenn sie eine Arbeitserlaubnis haben und sie nicht unter die Ausnahmen des Mindestlohngesetzes fallen (siehe Punkt 11).

8. Bekommen auch Langzeitarbeitslose den Mindestlohn?

Wenn der Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt über ein Jahr arbeitslos war, kann von dem Mindestlohn abgewichen werden. Dies gilt jedoch nur für die ersten sechs Monate nach dem Wiedereinstieg in das Berufsleben.

9. Bekommen Ein-Euro-Jobber den Mindestlohn?

Nein, Ein-Euro-Jobber erhalten keinen Mindestlohn, da sie die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten.

10. Bekommen Mini-Jobber den Mindestlohn?

Ja, Minijobbern steht der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € die Stunde zu.

11. Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Personen, die

  • ehrenamtlich tätig sind,
  • freiwillig einen Dienst leisten
  • oder im Rahmen einer Arbeitsförderung tätig sind.

Ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen sind:

  • Auszubildende, da diese unter das Berufsbildungsgesetz fallen,
  • Personen, die freiwillig einen Dienst leisten sowie
  • Selbstständige.

12. Werden Arbeitgeberanteile beim Mindestlohn mit eingerechnet?

Nein, der Arbeitgeber trägt zusätzlich zum Bruttostundenlohn die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung.

13. Was bedeutet der Mindestlohn konkret für mich?

Arbeitgeber müssen der Dokumentationspflicht nachkommen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Mindestlohn für die Arbeitszeit bezahlt wurde.

14. Was passiert, wenn der Mindestlohn nicht bezahlt wird?

Arbeitgeber, die dem Mindestlohngesetz nicht nachkommen, werden mit einer Geldbuße von bis zu 500.000€ geahndet.

Alle Antworten zur Dokumentationspflicht

1. Was bedeutet die Dokumentationspflicht?

Um Schwarzarbeit in bestimmten Branchen zu bekämpfen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass in bestimmten Wirtschaftsbereichen und allgemein für geringfügige Beschäftigte, die Arbeitszeiten notiert werden. So soll gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer für ihre geleistete Arbeitszeit bezahlt werden.

2. In welchen Fällen müssen die Arbeitsstunden aufgezeichnet werden?

Arbeitgeber sind von der Dokumentationspflicht befreit, wenn:

  • der Arbeitnehmer monatlich mehr als 2.958 € brutto verdient,
  • der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten mehr als 2.000 € brutto verdient hat.

Ebenfalls von der Dokumentationspflicht ausgenommen sind:

  • Eltern, Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

3. Wie muss der Dokumentationspflicht nachgekommen werden?

Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeiten auf einem Stundenzettel notieren oder eine moderne Software, wie z.B. fragPaul, zur Hilfe nehmen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahrt.

4. Was passiert, wenn Arbeitszeiten nicht dokumentiert werden?

Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 30.000€ geahndet.

Wird sich in naher Zukunft etwas ändern?

Die Mindestlohnkommission der Bundesregierung evaluiert den Mindestlohn und passt diesen alle zwei Jahre an. Arbeitgeber sollten sich regelmäßig über mögliche Änderungen des Mindestlohns informieren.

Weitere Informationen zum Mindestlohn

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) informiert  über Änderungen und Aktualisierungen im Bereich Mindestlohn. Informieren Sie sich regelmäßig auf der Webseite des DGBs

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stand 2017

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