Ist die gesetzliche Pausenregelung mit Raucherpausen vereinbar?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Pausenlänge von mindestens 30 Minuten nach 6 Stunden und mindestens 45 Minuten nach 9 Stunden Arbeit. Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten, wie z.B. Raucherpausen, zählen jedoch nicht als Arbeitspausen, sondern zur Arbeitszeit und können daher auch nicht am Ende des Arbeitstages zusammenaddiert werden und als vollwertige Arbeitspause gezählt werden.
Um den Zusammenhang noch besser zu verstehen, ist hier nochmal ein Beispiel:
Zeit im Unternehmen:
08:00 Uhr – 15:15 Uhr = 7h 15min
Raucherpausen:
09:37 Uhr – 09:51 Uhr = 14min
12:09 Uhr – 12:22 Uhr = 13min
14:02 Uhr – 14:07 Uhr = 5min
Gesetzliche Pausenzeit:
12:45 Uhr – 13:15 Uhr = 30min
Pausen insgesamt: 62min
Arbeitszeit: 7h 15min – 1h 2min = 6h 13min
Der Arbeitnehmer hat mehr als 6 Stunden gearbeitet und erhält somit auch Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene 30 Minuten Pause. Dafür müsste er in diesem Szenario aber mindestens 7h 2min im Betrieb anwesend sein – damit wäre die gesetzliche Pause von 30min verdient.
Benachteiligung für Nichtraucher
Die Nachteile für Nichtraucher sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden. Wenn Raucherpausen vom Arbeitgeber toleriert und wie Arbeitszeit gewertet und bezahlt werden, erhalten Raucher mehr Pausenzeit für denselben Lohn, was es zu einer Benachteiligung der Nichtraucher führt. In Folge dessen wird häufig ein Pausenausgleich gefordert. Zudem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten zu bewahren, jedoch führt das Tolerieren solcher Pausen zu einer Verschlechterung der Gesundheit des einzelnen Rauchers und möglicherweise durch das Passivrauchen des einzelnen Nichtrauchers.
Müssen Raucherpausen vergütet werden?
Raucherpausen müssen nicht vergütet werden, da kein gesetzliches Recht auf so eine Pause vorliegt. Daher kann der Arbeitgeber Raucherpausen während der Arbeitszeit auch komplett verbieten. In der Raucherpause wird einem persönlichen Drang nachgegangen, der nichts mit der Arbeit zu tun hat, wodurch auch eine Vergütung nicht verpflichtend ist. So entschied auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg am 5. August 2015 (LArbG Nürnberg, Urteil v. 05.08.2015 – 2 Sa 132/15). In diesem Urteil ging es um einen Mann, dem seine Raucherpausen nicht mehr bezahlt wurden, obwohl dies schon, seit er dort vor vier Jahren anfing, so gewesen sei. Doch der Arbeitgeber unterließ dies weiterhin, woraufhin der Kläger vors Gericht ging. Dieses gab jedoch dem Arbeitgeber Recht. Die Begründung des Gerichts war, dass der Arbeitnehmer kein Recht auf eine selbst verursachte Arbeitsunterbrechung (Raucherpause) hat und der Arbeitgeber wiederum das Recht hat, es jederzeit ändern zu können.
Unfallversicherung während einer Raucherpause?
Im Falle eines Unfalles während einer Raucherpause in der Arbeitszeit, greift die Unfallversicherung nicht, da Rauchen eine persönliche Angelegenheit ist, die nichts mit der Arbeit zu tun hat. So entschied auch das Sozialgericht Karlsruhe (Az.: S 4 U 1189/15). In diesem Urteil wollte die Klägerin eine Viertelstunde vor ihrer Pause nach draußen eine Zigarette rauchen gehen. Dabei wurde sie in einer Halle von einem Gabelstapler am Fuß angefahren und schwer verletzt. Die Unfallversicherung verweigerte den Versicherungsschutz, da sich die Frau auf dem Weg nach draußen zum Rauchen und nicht z.B. zur Toilette befand. Der Weg zur Raucherpause ist nicht versichert.
Ist die Raucherpause ein legitimer Kündigungsgrund?
Wenn ein Arbeitnehmer trotz vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber weiterhin in der Arbeitszeit unerlaubt die Arbeit für Raucherpausen unterbricht, hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. So hat es auch das Landesarbeitsgericht Mainz am 6. Mai 2010 entschieden. In diesem Urteil ging es um einen Mann, der fristlos gekündigt worden war, da er selbst nach vielen Abmahnungen, sich weiterhin nicht für die Raucherpause abstempelte. Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht und wies die Klage des Mannes ab. So wie in diesem Fall fordern die meisten Gerichte mindestens eine Abmahnung vor der Kündigung, um den Arbeitnehmer eine Möglichkeit zur Veränderung zu bieten.
Wie könnte eine Konfliktlösung mit der Raucherpause aussehen?
Falls Angestellte auf Raucherpausen in der Arbeitszeit bestehen, könnte ein Ein-/Auschecksystem dabei helfen zu überprüfen, wie viel Zeit jeder Einzelne für Arbeitsunterbrechungen jeden Tag benötigt. Dadurch könnte Angestellten weniger Lohn gezahlt oder mehr Stunden Arbeit erteilt werden. Am besten kann so etwas mit einem mobilen Zeitterminal gelöst werden, das über das Internet läuft. Jeder Angestellte kann dann bequem vom Arbeitsplatz ein- und auschecken. Solche Regelungen müssten jedoch individuell bei jedem einzelnen Unternehmen besprochen werden.