Der Gastronom von heute ist eine wahre Kämpfernatur, denn er muss an allen Fronten kämpfen. Neben Personalmangel, Mindestlohn und der Dokumentationspflicht hat er einen neuen Berg zu besteigen: Die Kassen – Nachschau, die ab dem 1. Januar 2018 eintritt. Zum ersten Mal sind der Einsatz und die Vorgänge gesetzlich geregelt. Hier finden Sie alle gesetzlichen Vorgaben auf einen Blick, um bestens auf die Kassen – Nachschau vorbereitet zu sein.

Was ist eine Kassen – Nachschau?

Ende 2016 hat die Regierung das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Damit Kassen nicht manipuliert werden und Betriebe ihr Kassenbuch tagesaktuell pflegen, dürfen Prüfer des Finanzamts die Kassen auf ihre Sturzfähigkeit überprüfen. Laut dem Finanzministerium handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren, um steuerrelevante Sachverhalte zu überprüfen.

Was dürfen die Prüfer?

Prüfer dürfen unangekündigt die Geschäftsräume und die Geschäftsgrundstücke betreten, um das Kassenbuch zu überprüfen bzw. einen Kassensturz zu machen. Der Unternehmer muss:

  • alle Aufzeichnungen, Bücher und Unterlagen bereitstellen,
  • Auskünfte erteilen sowie
  • die elektronischen Daten bereitstellen.

Stellt der Prüfer Unregelmäßigkeiten fest, kann er direkt zu einer Außenprüfung überleiten. Alle anfallenden Kosten trägt der Betrieb.

Kein Ende der Fahnenstange in Sicht: Die Sicherheitseinrichtungen bei Kassen

Doch damit nicht genug! Ab 1. Januar 2020 müssen Kassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Jede Betätigung soll unveränderbar protokolliert werden. Konkret bedeutet das, dass Registrierkassen

  • einen Fiskalspeicher haben, der Kassenaufzeichnungen unveränderbar speichert. Die Daten müssen für den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungspflicht abgespeichert werden.
  • ein Sicherheitsmodul enthalten, die den technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht.
  • eine digitale Schnittstelle bereithalten, damit das Finanzamt die Daten prüfen kann.

Wer eine Kasse besitzt, die den Kassenrichtlinien aus 2010 entspricht, hat Zeit und muss erst ab dem 31.12.2022 auf eine Registrierkasse mit Fiskalspeicher umstellen, sonst ist mit einer Geldbuße von bis zu 25.000€ zu rechnen.

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen

Kleine Betriebe haben im Vergleich zu großen Betrieben oder gar Konzernen nicht die Möglichkeit, sich vor Abgaben zu drücken! Deswegen ist es aufs Schärfste zu verurteilen, dass kleine Betriebe bei den Steuerfahndern in Misskredit geraten.  Weitere Kritikpunkte sind:

  • Die Kassen – Nachschau ist mehr fern als nah an der Realität. Da die Portemonnaies der Kellner auch ausgezählt werden, kann die Kasse nicht stimmen. Kellner separieren ihr Trinkgeld oft nicht oder haben sogar ihr eigenes Wechselgeld dabei.
  • Die Kassen – Nachschau berücksichtigt nicht die Besonderheiten der jeweiligen Betriebe. Jeder Betrieb ist anders und hat seine eigenen Abläufe. Daher wäre es besonders wichtig, dass sich die Prüfer zunächst einen Eindruck darüber verschaffen.
  • Die Kassen – Nachschau stört den Betriebsablauf. Man stelle sich doch bitte mal vor: Freitagabend zur Primetime wird ein Kassensturz durchgeführt, während Gäste auf ihre Getränke ungeduldig warten und das Essen im Pass kalt wird.

Egal ob Gastronom, Apotheker, Metzger oder Bäcker: Sie werden alle zukünftig gläsern sein.

 

 

 

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